Urteile

26.04.2012 Neues EUGH-Urteil

! ! Eu-Führerscheine müssen ohne WENN und ABER anerkannt werden ! !

Mit dem neuesten Urteil vom 26.04.2012 hat der EUGH in Luxemburg ein für allemal die Grenzen gesetzt. Alle Führerscheine aus einem Eu-Mitgliedstaat müssen ohne WENN und ABER ( Formlos ) anerkannt werden. Die gegenseitige Anerkennung der Führerscheine ist die höchste Priorität. Vorraussetzung ist, das die Sperrfrist vom Gericht abgelaufen sein muß und das Sie einen Wohnsitz über 185 Tage in dem Land haben, wo Sie Ihren Eu-Führerschein erwerben. Wenn diese beiden Sachen eingehalten werden, muß ein Eu-Führerschein in Deutschland anerkannt werden.

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01.03.2012 EUGH-Urteil

! ! Eu-Führerscheine sind auch ohne MPU gültig ! !

Am 01.03.2012 hat der europäische Gerichtshof ein erneutes Urteil gefällt, wo er nochmal ganz klar sagt, das alle Führerscheine aus einem europäischen Nachbarland ohne wenn und aber anerkannt werden müssen, selbst dann, wenn man in Deutschland eine MPU hätte machen müßen, um seinen deutschen Führerschein wieder zu erlangen. Die gegenseitige Anerkennung der Führerscheine ist höchste Priorität. Voraussetzung dafür ist ein Wohnsitz über 185 Tage in dem Land, wo man den Führerschein erwirbt.

 

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